Recycling- BaustoffVO BGBI 181/12015 bzw. Änderung BGBI II Nr 290/2016

Durch die mit 01.01.2016 in Kraft tretende Recycling BaustoffVO ergeben sich massive Änderungen im Abbruch bzw. der Sanierung von Bauwerken. Ab 01.01.2016 ist grundsätzlich jeder Abbruch ausnahmslos als Rückbau gemäß ÖNORM B 3151 durchzuführen. In der notwendigen Dokumentation ergeben sich für Bauvorhaben mit (Gesamt) <750 to Bau und Abbruchabfälle (ausgenommen Bodenaushubmaterial) Erleichterungen. Betreffend der Dokumentation bezüglich Rückbaukonzept, Objektbeschreibung bzw. Qualitätssicherung sowie Schad- und Störstofferkundung können auf der BRV Homepage (www.brv.at) die notwendigen Formulare bezogen werden.